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Mit den richtigen Maßnahmen muss auf Entspannung nicht verzichtet werden.
HeilmasseurInnen sind als „Ort, an dem Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden“ nicht vom Lockdown betroffen.
- Patienten müssen verpflichtend eine FFP2 Maske tragen.
- HeilmasseurInnen benötigen entweder einen 2G Nachweis + FFP2 Maske oder einen PCR Test (72h) + FFP2 Maske. *
Wenn Du eine Überweisung vom ärztlichen Dienst hast, kannst Du gerne einen Termin vereinbaren und auch im Lockdown zum massieren kommen.
06509566006
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*https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/fusspfleger-kosmetiker-masseure/coronavirus-infos-fusspfleger-kosmetiker-masseure.html