Mit den richtigen Maßnahmen muss auf Entspannung nicht verzichtet werden.

HeilmasseurInnen sind als „Ort, an dem Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden“ nicht vom Lockdown betroffen.

  • Patienten müssen verpflichtend eine FFP2 Maske tragen.
  • HeilmasseurInnen benötigen entweder einen 2G Nachweis + FFP2 Maske oder einen PCR Test (72h) + FFP2 Maske. *

Wenn Du eine Überweisung vom ärztlichen Dienst hast, kannst Du gerne einen Termin vereinbaren und auch im Lockdown zum massieren kommen.

06509566006

*https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/fusspfleger-kosmetiker-masseure/coronavirus-infos-fusspfleger-kosmetiker-masseure.html